Wir erinnern hiermit alle Mitglieder, welche keine Einzugsermächtigung für den Clubbeitrag erteilt haben, an die Einzahlung des Beitrages bis Ende November 2024 für das Folgejahr 2025, auf das Konto unserer Landesgruppe. (Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.03.2023 müssen Selbstzahler den Beitrag für das Folgejahr bis zum 30.11. im Voraus überweisen. Der Beschluss wurde im Clubreport veröffentlicht.) Bei Fragen wendet euch gern an unseren Kassenwart Antje Kretzschmar.  E-Mail: bz_antje_kretzschmar@web.de